ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B) UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN für die Nutzung der KI‑SaaS‑Plattform „[GastroKI.com]“ („Plattform“) Stand: 01.03.2026 | Version: 1.0
Präambel, Vertragsdokumente, Rangfolge (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Anbieter: • Fiore GmbH, Am Tafelstein 2a, 55283 Nierstein, Deutschland (Anbieter) und dem Kunden („Kunde“, „Nutzer“) für die Nutzung von Gastroki.com („Plattform“). (2) Ergänzende Vertragsdokumente sind: (a) Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) inkl. Anlagen, (b) Order Form/Angebot/Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung, (c) diese AGB, (d) Dokumentation/Preis- und Leistungsübersicht (soweit einbezogen). (3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) AVV, (2) Order Form/Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB, (4) Dokumentation/Preis- und Leistungsübersicht.
§ 1 Geltungsbereich, B2B‑Only, Vertragsschluss, Versionierung 1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform. 1.2 B2B‑Only. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind von Nutzung und Vertragsschluss ausgeschlossen. 1.3 Unternehmerbestätigung. Der Kunde bestätigt bei Registrierung und bei jeder Bestellung, dass er als Unternehmer handelt und/oder vertretungsberechtigt handelt. Der Anbieter ist berechtigt, Verträge fristlos zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde als Verbraucher gehandelt hat. 1.4 B2B‑Verifizierung. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern (z. B. USt‑IdNr. [UID], Handelsregisterangaben, Geschäftsadresse, Firmen‑E‑Mail‑Domain [DOMAIN]) und Accounts bis zur erfolgreichen Verifizierung vorläufig zu beschränken, zu sperren oder den Vertragsschluss abzulehnen. 1.5 Vertragsschluss. Der Vertrag kommt zustande durch (a) Abschluss des Bestellvorgangs/Registrierung, (b) Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen (AGB und AVV), (c) Zugang der Auftragsbestätigung in Textform oder Freischaltung durch den Anbieter (je nach Prozess). Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. 1.6 Versionierung/Archiv. Die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB wird dem Kunden in speicherbarer Form bereitgestellt und vom Anbieter versioniert archiviert (AGB‑Version‑ID, Stand). Der Anbieter führt ein Änderungsprotokoll. 1.7 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Definitionen 2.1 Autorisierter Nutzer: Jede Person, der der Kunde gemäß Vertrag Zugriff gewähren darf. 2.2 Autorisiertes Volumen: Nutzungsparameter/-grenzen gemäß Leistungsbeschreibung (z. B. Nutzeranzahl, Requests, Token, Speicher, Rate Limits, Features). 2.3 Kundendaten: Alle Daten/Inhalte, die der Kunde in die Plattform eingibt, hochlädt, erzeugt, speichert oder verarbeiten lässt, einschließlich Prompts/Inputs und Outputs, soweit verarbeitet. 2.4 Drittanbieter: Externe Anbieter von KI‑Modellen/Infrastruktur, insbesondere Cloud‑/GenAI‑Dienste. 2.5 AI Act: Verordnung (EU) 2024/1689 in anwendbarer Fassung.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung, Beratungs‑Disclaimer 3.1 SaaS‑Bereitstellung. Der Anbieter stellt dem Kunden während der Laufzeit Zugriff auf die Plattform als SaaS zur Verfügung. 3.2 Kein Erfolg geschuldet. Geschuldet ist die Zugangs- und Nutzungsverschaffung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. 3.3 Leistungsumfang. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus Order Form/Leistungsbeschreibung/Preisliste und der Auftragsbestätigung. 3.4 Der Anbieter kann dem Kunden Erweiterungen des Leistungsumfangs (Add-ons/Upgrades) anbieten. Eine kostenpflichtige Erweiterung wird nur wirksam, wenn der Kunde sie ausdrücklich bestellt und der Anbieter sie bestätigt; im Übrigen bleibt der bestehende Vertrag unverändert. 3.5 Angaben zu Eigenschaften, Verfügbarkeiten oder Leistungsmerkmalen gelten nur dann als Garantie, wenn sie ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet und in einer gesonderten Garantieerklärung des Anbieters abgegeben werden.
§ 4 Kundenkonto, autorisierte Nutzer, Zugangsdaten 4.1 Konto. Für die Nutzung ist ein Nutzerkonto erforderlich. Der Kunde hält Angaben aktuell. 4.2 Zugangsdaten. Der Kunde schützt Zugangsdaten, informiert bei Missbrauch unverzüglich. 4.3 Nutzerkreis. Autorisierte Nutzer sind (i) Beschäftigte des Kunden sowie (ii) vom Kunden beauftragte Dienstleister, die nicht mit dem Anbieter konkurrieren und die Plattform ausschließlich zur internen Unterstützung des Kundenbetriebs nutzen. Soweit nutzerbasierte Lizenzen vereinbart sind, wird ein Nutzerkonto jeweils einem benannten autorisierten Nutzer zugeordnet; eine parallele Nutzung eines Nutzerkontos durch mehrere Personen ist unzulässig. 4.4 Verantwortlichkeit. Der Kunde informiert autorisierte Nutzer über Pflichten und haftet für deren Verstöße wie für eigenes Verschulden.
§ 5 Nicht erlaubte Nutzungen, Volumen, Sperre/Removal 5.1 Volumen. Der Kunde überschreitet das autorisierte Volumen nicht; der Anbieter darf Rate Limits einsetzen. 5.2 Verbotene Nutzungen. Untersagt sind insbesondere: unbefugter Zugriff, Reselling/Service‑Bureau ohne Vereinbarung, Reverse Engineering, Störung/Überlastung, rechtswidrige Inhalte, Rechte‑Dritter‑Verletzungen, Schadsoftware, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen. 5.3 Hochrisiko-/verbotene Kontexte. Der Kunde darf die Plattform nicht in Kontexten einsetzen, die verbotene Praktiken oder Hochrisiko‑Pflichten nach AI Act auslösen. 5.4 Sperre/Removal. Der Anbieter darf Zugriff aussetzen oder Inhalte/Verarbeitungen blockieren, wenn (i) die Nutzungsbedingungen/geltendes Recht verletzt werden, (ii) behördliche/gerichtliche Anordnung vorliegt oder (iii) konkrete Sicherheitsrisiken/Missbrauch dies erfordern. 5.5 Soweit technisch und rechtlich möglich, unternimmt der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, den Kunden vor einer Aussetzung mindestens [12] Stunden vorher zu informieren; dies gilt nicht bei Gefahr im Verzug oder wenn eine frühere Information den Schutzzweck (z.B. Sicherheit/Missbrauchsabwehr) vereiteln würde. 5.6 Zahlungspflicht. Bei vom Kunden zu vertretenden Verstößen bleibt Zahlungspflicht bestehen.
§ 6 KI‑Funktionen, Drittanbieter, Datenverarbeitung, Logs 6.1 Drittanbieter‑KI. Die Plattform integriert KI‑Modelle externer Anbieter (z. B. Vertex AI von Google Cloud oder ähnlichen Anbietern). 6.2 Konfiguration „kein Training“. Der Anbieter konfiguriert die Schnittstellen so, dass Kundendaten nicht für Training/Verbesserung von Drittanbieter‑Basismodellen genutzt werden, soweit der Drittanbieter dies anbietet. 6.3 Keine Garantie für Drittprozesse. Eine darüber hinausgehende Garantie für sämtliche internen Verarbeitungsvorgänge des Drittanbieters wird nicht übernommen. Die in der Plattform genutzten KI-Modelle/Modelldienste werden von Drittanbietern betrieben. Verfügbarkeit, Quoten und Funktionsumfang solcher Drittanbieter-Modelle können sich während der Vertragslaufzeit ändern; der Anbieter übernimmt insoweit keine Gewähr für einen unveränderten spezifischen Drittanbieter-Funktionsumfang. 6.4 Metadaten‑Logs. Zur Betriebssicherheit, Abrechnung, Missbrauchserkennung, Fehleranalyse darf der Anbieter technische Metadaten speichern (z. B. Zeitstempel, Request‑ID, Account‑ID, Modellkennung, Tokenanzahl, Fehlercodes, Rate‑Limit‑Events, IP‑Adresse in Security‑Logs). Unabhängig davon können bei Drittanbieter-KI-Diensten (z.B. Abuse-Monitoring oder Caching) zeitlich begrenzte Speicherungen nach den jeweiligen Drittanbieterbedingungen auftreten. Details (Region/Retention/Opt-out) ergeben sich aus der AVV/TOM-Anlage und der Dokumentation. 6.5 Anlassbezogener Zugriff. Inhaltlicher Zugriff auf Kundendaten nur anlassbezogen zur Störungsbehebung, Sicherheitsabwehr oder Missbrauchsuntersuchung; keine anlasslose Inhaltsüberwachung. Zugriffe erfolgen vertraulich. 6.6 Modell-/Systemänderungen. Wesentliche Modell-/Systemkomponenten können aus technischen/sicherheitsrelevanten Gründen geändert werden; der Anbieter dokumentiert Änderungen nach Möglichkeit in der Dokumentation.
§ 7 Verantwortlichkeit, Human‑in‑the‑Loop, Output‑Risiken 7.1 Assistenzsystem. KI‑Outputs können falsch, unvollständig, veraltet oder rechtlich problematisch sein. 7.2 Prüfpflicht Kunde. Der Kunde prüft Outputs vor geschäftlicher Nutzung (Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Rechte Dritter, Datenschutz, Marken). 7.3 Keine Schutzrechtsgarantie. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr, dass Outputs frei von Rechten Dritter sind oder Schutzfähigkeit/Exklusivität besitzen. 7.4 Kritische Themen. Für kritische Themen (z. B. Allergene/Preisangaben/Reservierungszusagen) richtet der Kunde einen menschlichen Prüfprozess ein.
§ 7a AI‑Act‑Transparenz (Art. 50), Kennzeichnung, System‑Design 7a.1 Endnutzer‑Disclosure. Der Anbieter stellt die Plattform so bereit, dass Endnutzer bei der ersten Interaktion im Chat‑UI klar darüber informiert werden können, dass eine Interaktion mit einem KI‑System erfolgt (nicht entfernbarer Standardhinweis im Widget/Template, soweit technisch möglich). 7a.2 Nicht‑Entfernbarkeit. Der Kunde darf den AI‑Disclosure‑Hinweis nicht entfernen oder so verändern, dass er für Endnutzer nicht mehr klar erkennbar ist. 7a.3 Kennzeichnungspflichten des Kunden. Der Kunde erfüllt ggf. Kennzeichnungs‑/Offenlegungspflichten für KI‑generierte Inhalte.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum 8.1 Plattform. Der Anbieter räumt ein einfaches, nicht übertragbares, auf Laufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur internen betrieblichen Nutzung ein. 8.2 Kundendaten. Der Kunde räumt dem Anbieter die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte zur Verarbeitung der Kundendaten ein. 8.3 Outputs. Soweit der Anbieter über Rechte an Outputs verfügen kann, räumt er dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für betriebliche Zwecke ein; keine Exklusivität. 8.4 Drittbedingungen. Rechte Dritter und Drittanbieterbedingungen bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz, Rollen, AVV 9.1 Auftragsverarbeitung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter; es gilt die AVV als Vertragsbestandteil. 9.2 Verantwortlichkeit Kunde. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für personenbezogene Daten, die über die Plattform im Kundenkontext verarbeitet werden, und stellt die Erfüllung von Informationspflichten sowie Rechtsgrundlagen sicher.
§ 10 Daten‑Compliance, besondere Kategorien, Freistellung 10.1 Verbot Art. 9‑Daten. Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) in KI‑Funktionen eingeben oder verarbeiten lassen. 10.2 Rechtsgrundlagen. Der Kunde sichert zu, für eingegebene personenbezogene Daten eine Rechtsgrundlage zu haben und Betroffene zu informieren. 10.3 Maßnahmen bei Verstößen. Bei Verstößen darf der Anbieter Inhalte blockieren, Ausgaben verweigern, Accounts sperren oder außerordentlich kündigen, soweit erforderlich. 10.4 Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf schuldhafter rechtswidriger/vertragswidriger Nutzung durch den Kunden beruhen (inkl. Inhalte/Rechte Dritter/Datenschutz), und unterstützt angemessen; erstattungsfähig sind erforderliche, angemessene Kosten.
§ 11 Wartung, Verfügbarkeit (SLA), Service Credits, Datensicherung 11.1 Wartung. Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen sowie sicherheitsrelevante Updates durchzuführen. Geplante Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – vorab angekündigt. Aus zwingenden technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen können Wartungsmaßnahmen auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen. 11.2 Verfügbarkeit. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können sich insbesondere aus technischen Gründen, Kapazitätsgrenzen, Wartungsarbeiten oder Weiterentwicklungen ergeben. 11.3 Nicht zu vertretende Beeinträchtigungen. Der Anbieter haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere: • höhere Gewalt • Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Internetverbindungen • Ausfälle von Hosting-, Cloud- oder Drittanbietern • vertragswidrige oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden 11.4 Keine Service Credits. Ein Anspruch auf Service Credits oder sonstige Gutschriften wegen vorübergehender Nichtverfügbarkeit besteht nicht, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart. 11.5 Datensicherung. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten und Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den dauerhaften Erhalt einzelner vom Kunden gespeicherter Inhalte, sofern kein zwingendes gesetzliches Erfordernis besteht.
§ 12 Entgelt, Zahlungsbedingungen, Verzug, Sperre 12.1 Preise. Preise ergeben sich aus Auftragsbestätigung/Preisblatt (netto zzgl. USt.). 12.2 Fälligkeit. Abrechnung [monatlich/jährlich] im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. 12.3 Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. 12.4 Beanstandungen von Rechnungen sind binnen [30] Tagen ab Rechnungsdatum in Textform mitzuteilen; die gesetzlichen Einwendungen bei offensichtlichen Fehlern bleiben unberührt. 12.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als 15 Tage kann der Anbieter nach mindestens einer Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig ist; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. 12.6 Gesetzliche Verzugszinsen und die Verzugspauschale bleiben unberührt.
§ 13 Preis‑/Leistungsänderungen (ohne Schweigezustimmung bei Wesentlichem) 13.1 Änderungsgründe. Der Anbieter darf Leistungen und Nutzungsbedingungen in angemessenem Umfang ändern, soweit dies erforderlich ist, um bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Entwicklungen zu berücksichtigen, insbesondere (i) Änderungen technischer Rahmenbedingungen, (ii) Sicherheitsanforderungen, (iii) Änderungen von Gesetzen/Regulatorik oder behördlichen Vorgaben oder (iv) zur Abwehr von Sicherheitsrisiken und zur Fehlerbehebung. 13.2 Nicht-wesentliche Änderungen. Nicht-wesentliche Änderungen sind solche, die die Kernfunktionalität (gemäß Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung) nicht wesentlich beeinträchtigen und keine zusätzlichen wesentlichen Mitwirkungspflichten begründen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens [14 TAGE] vor Wirksamwerden, soweit möglich. 13.3 Wesentliche Änderungen. Wesentliche nachteilige Änderungen (insb. Entfernen von Kernfunktionalität, erhebliche Einschränkung der Nutzung, neue wesentliche Mitwirkungspflichten) werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wirksam. Erteilt der Kunde die Zustimmung nicht bis zum Änderungsdatum, bleibt der Vertrag zu bisherigen Bedingungen bestehen; der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag ordentlich zum Änderungsdatum (oder zum Ende der laufenden Vertragsperiode) zu kündigen, sofern dies dem Kunden zuvor angekündigt wurde. 13.4 Zwingende Compliance-Änderungen. Soweit eine Änderung zwingend erforderlich ist, um gesetzlichen/behördlichen Anforderungen zu entsprechen, darf der Anbieter diese auch ohne Zustimmung umsetzen. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, sofern die Änderung für ihn wesentlich nachteilig ist. 13.5 Preisänderungen. Preisänderungen stellen grundsätzlich wesentliche Änderungen dar und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Abweichend hiervon ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarten Preise einmal pro Vertragsjahr ohne gesonderte Zustimmung des Kunden anzupassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten (insbesondere Cloud-, Hosting-, Infrastruktur-, Lizenz- oder gesetzliche Kosten) erhöhen. Eine solche abweichende Preisanpassung darf maximal 10 % pro Vertragsjahr betragen. Der Anbieter wird die Preisanpassung mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten ankündigen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Preisänderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
§ 14 Mängel, Störungen, Mitwirkung 14.1 Mängelanzeige. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit Beschreibung an. 14.2 Behebung. Der Anbieter behebt nach Wahl durch Fehlerbehebung, Workaround oder Update, soweit zumutbar. 14.3 Kündigung. Scheitert Behebung nach angemessener Frist, kann der Kunde aus wichtigem Grund kündigen; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15. 14.4 Ausschluss § 536a Abs. 1 BGB. Verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.
§ 15 Haftung 15.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 15.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen. 15.3 Haftungshöchstbetrag. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag pro Vertragsjahr auf den Betrag von zwölf (12) Monatsentgelten begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche gemäß Ziff. 15.1. Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 15.4 Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, entgangene Einsparungen oder Folgeschäden, haftet der Anbieter nur im Rahmen von Ziff. 15.2. 15.5 Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde durch angemessene und regelmäßige Datensicherungen sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. 15.6 KI-basierte Funktionen. Die SaaS-Leistung kann KI-basierte Funktionen enthalten.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für: die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von KI-generierten Ergebnissen, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einzelner generierter Inhalte, die wirtschaftliche Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck. KI-generierte Inhalte stellen unverbindliche Vorschläge dar und ersetzen keine fachliche, rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenständig zu prüfen. 15.7 Drittanbieter- und Cloud-Leistungen. Soweit Leistungen ganz oder teilweise über Drittanbieter (insbesondere Hosting-, Cloud- oder KI-Modellanbieter) erbracht werden, haftet der Anbieter für deren Leistungen nur im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen. Eine darüberhinausgehende verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen. § 16 Vertraulichkeit 16.1 Schutz. Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung, schützen sie angemessen. 16.2 Ausnahmen. Öffentlich bekannt, rechtmäßig bekannt, rechtmäßig von Dritten erhalten, unabhängig entwickelt, gesetzliche Offenlegung. 16.3 Dauer. Vertraulichkeit gilt [5] Jahre nach Vertragsende fort.
§ 17 Referenznennung und Feedback 17.1 Referenz. Der Anbieter darf Namen/Logo des Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. 17.2 Feedback. Der Anbieter darf Feedback zur Verbesserung nutzen; personenbezogene/vertrauliche Inhalte nur im Rahmen der DSGVO/Vertraulichkeit.
§ 18 Laufzeit, Kündigung, Datenexport 18.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird. 18.2 Außerordentlich. Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 18.3 Export. Nach Vertragsende hält der Anbieter Exportmöglichkeiten für [30] Tage vor, soweit technisch verfügbar. 18.4 Löschung. Löschung personenbezogener Daten nach Maßgabe der AVV.
§ 19 Höhere Gewalt Keine Partei haftet für Nichterfüllung bei höherer Gewalt; Information und Schadensminderungspflichten.
§ 20 Schlussbestimmungen 20.1 Recht. Deutsches Recht unter Ausschluss CISG. 20.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig. 20.3 Textform. Mitteilungen bedürfen mindestens der Textform. 20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.